Background Image
Previous Page  8 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 52 Next Page
Page Background

8

Auf den allgemein zugänglichen Grünflächen befinden sich unter anderem auch die Kinderspielplätze.

ZUM THEMA: WOHNEN

umnutzbar sind. Das können zum Beispiel Sonderzonen für

Kantinen, IT-Bereiche oder Besprechungsbereiche sein, die

aufgrund ihrer Bautiefe keine ausreichende Belichtung für

Wohnzwecke ermöglichen. Mit der Entscheidung für eine

Umnutzung zu Wohnzwecken reduziert sich der Wert der

Immobilie also deutlich. Und dieser Wertverlust kann noch

weitere Konsequenzen nach sich ziehen: Büroimmobilien

sind häufig im Eigentum eines Fonds oder einer Gesellschaft,

die möglicherweise auch noch börsennotiert ist. Der Verlust

aus der Abwertung der Immobilie erfordert je nach Anteil im

Gesamtportfolio möglicherweise eine Gewinnwarnung an die

Aktionäre oder die Herabstufung des Fondsratings. Der einfa-

chere Weg scheint für den Eigentümer dann, den Leerstand

zu akzeptieren und den Bilanzwert der Immobilie über meh-

rere Jahre schrittweise bilanzverträglich zu reduzieren. Die

negativen Effekte dauerhaften Leerstands für das umgebende

Quartier werden bei dieser Entscheidung leider billigend in

Kauf genommen.

Attraktive Wohnstandorte

Zunächst einmal muss bewertet werden, ob die Lage zukünftig

überhaupt attraktives Wohnen erwarten lässt. Das „Thyssen

Trade Center“ liegt zwischen den Düsseldorfer Stadtteilen

Düsseltal, Grafenberg und Gerresheim, die als attraktive

Wohnstandorte gelten. Im direkten Umfeld des „Thyssen

Trade Centers“ befinden sich eine Reihe von Neubau- und

Nachverdichtungsprojekten mit wohnwirtschaftlicher Nutzung,

die nahegelegenen Gleisanlagen eines nicht mehr genutz-

ten Güterbahnhofs sind kürzlich zu einem attraktiven Park

umgebaut worden. Der Standort ist sehr gut an das ÖPNV-

Netz angebunden. Hinsichtlich der Lage waren damit beste

Voraussetzungen für eine Umnutzung gegeben.

Angepasstes Planungsrecht

In der Regel muss das Planungsrecht für die Nutzungs­

änderung angepasst werden. Unser Grundstück war teilwei-

se als Gewerbegebiet (GE) und teilweise als Mischgebiet

(MK) ausgewiesen. Eine Änderung des Bebauungsplans

zum Wohngebiet (WA) war erforderlich. Die notwendige

Zustimmung aus Politik und Verwaltung darf man ange-

sichts der aktuellen Wohnungsmarktsituation grundsätzlich

unterstellen, so auch in unserem Fall. Änderungen von

Bebauungsplänen sind in der Regel zeitaufwändig und kön-

nen schnell zu Projektverzögerungen von bis zu zwei Jahren

oder mehr führen. Bei diesem Projekt bestand jedoch von

Seiten aller Beteiligten ein derart hohes Maß an Konsens,

dass die Änderung des Bebauungsplans mit hoher Priorität

bearbeitet wurde und keine erkennbaren Verzögerungen im

Projektverlauf verursachte.

Konfliktpotenzial Verkehr

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans sind natür-

lich eine Reihe von Einzelthemen gutachterlich zu begleiten.

Allen voran wird häufig das Thema „Verkehr“ betrachtet,

weil dieser Punkt Konfliktpotenzial mit der Nachbarschaft

beinhaltet: Die geänderte Nutzung und die allgemein zuneh-

mende Verkehrsdichte können die Leistungsfähigkeit des

umgebenden Verkehrsnetzes möglicherweise infrage stellen.

An diesem Punkt wird kein Umwandlungsprojekt scheitern –

auf eine Diskussion dazu mit den Anwohnern im Rahmen des

Bebauungsplanverfahrens sollte man aber gut vorbereitet sein.

Grenzwerte beachten

Für die Objektplanung selbst sind neben der Verkehrsdichte

die Lärmimmissionen viel entscheidender, denn Wohngebiete

sind hinsichtlich der einzuhaltenden Grenzwerte sensibler als

Gewerbegebiete. In enger Abstimmung mit dem Gutachter

muss also herausgearbeitet werden, mit welchen baulichen

Maßnahmen der erforderliche Schallschutz für die zukünftige

Wohnnutzung herzustellen ist. Neben den Schalleinträgen aus

Verkehr und umgebenden Gewerbenutzungen sind darüber

hinaus auch die Grenzwerte der Luftschadstoffe zu beachten.

Natürliches Licht

Ein besonderer Punkt bei der Umnutzung des „Thyssen Trade

Centers“ war der Nachweis einer der Wohnnutzung entspre-

chenden Besonnung. Wir hatten bei der Aufteilung der unge-

wöhnlichen kreisförmigen Bauteilgeometrien bereits frühzeitig