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HÖRMANN

UNTERNEHMENSNACHRICHTEN

HÖRMANN WIRKT AN NEUER

RICHTLINIE FÜR BARRIERE-

FREIE TÜREN UND TORE MIT

Bei der Planung von öffentlichen

Gebäuden spielt die Vermeidung

baulicher Barrieren und somit die

Möglichkeit, vielen verschiede-

nen Nutzergruppen das Gebäude

zugänglich und nutzbar zu machen,

eine wichtige Rolle. Für Architekten

und Planer bedeutet das, zahlreiche

Anforderungen zu beachten. In der

Richtlinienreihe VDI 6008 „Barrierefreie

Lebensräume“ veröffentlicht der

Verein Deutscher Ingenieure

(VDI) Informationen zum Thema

Barrierefreiheit und gibt ausführli-

che Planungshinweise zur baulichen

Umsetzung. Sie richtet sich vor allem

an Architekten und Ingenieure mit dem

Ziel, bestehende Normen des barrie-

refreien Bauens zu ergänzen. Es wer-

den unterschiedliche Möglichkeiten

aufgezeigt, Barrieren zu verhindern,

abzubauen oder zu reduzieren. Im

Jahr 2005 veröffentlichte der VDI das

erste Blatt zum Thema Barrierefreiheit.

Nach einer Überarbeitung soll diese

Richtlinienreihe zukünftig sieben

Blätter umfassen, die jeweils die

Anforderungen und Lösungswege

für barrierefreie Lebensräume

vorschlagen. Das Blatt 5 „Türen

und Tore“ soll sich dabei mit

den allgemeinen Anforderungen

an Türen und Tore beschäfti-

gen, das heißt: mit deren Bauart,

Geometrien, Automatisierungen

und Funktionalität. Ein weiterer

Bestandteil werden die konkreten

Empfehlungen für die Produkte,

abhängig von den verschiedenen

Nutzergruppen, und eine Prüfliste

für verschiedene Einbausituationen

sein. Die Veröffentlichung des

Richtlinienentwurfs des Blattes 5

erfolgt voraussichtlich Ende 2015. Die

jeweiligen Blätter werden von einem

Richtlinienausschuss, bestehend aus

ehrenamtlichen und unabhängigen

Teilnehmern, geplant und entworfen.

Der VDI greift dabei auch auf die

Expertise der Hersteller der jeweiligen

Produkte zurück. An der Ausarbeitung

des Blattes 5 ist Jörg Egener von

Hörmann beteiligt. Als Leiter der

Hörmann Architektenberatung arbeitet

er eng mit Architekten und Planern

zusammen und unterstützt sie bei der

Planung und der Realisierung ihrer

Bauprojekte. Um dieses Praxiswissen

für die Erstellung des Blattes „Türen

und Tore“ zu nutzen, hat der VDI ihn in

den Richtlinienausschuss berufen.

INVESTITION IN HÖRMANN

FEUERSCHUTZTÜREN –

EINE DER MODERNSTEN

PRODUKTIONSANLAGEN

EUROPAS

Nahezu jedes öffentliche Gebäude in

Europa muss gesetzlich festgelegten

Anforderungen an den Brandschutz

genügen. Im EU-Ausland gelten bis-

lang jedoch abweichende nationale

Regelungen. Ein europaweit einheit-

liches Regelwerk, die harmonisierte

Produktnorm EN 16034 „Fenster,

Türen und Tore – mit Feuer- und/

oder Rauchschutzeigenschaften“,

wird daher in den kommenden

Jahren die nationalen Vorschriften

ersetzen. Ab dem 1. Dezember

2015 wird für zunächst drei Jahre

eine Weiternutzung der bisheri-

gen nationalen Kennzeichnungen

möglich sein. Anschließend wird

die CE-Kennzeichnung als einziges

Kennzeichnungssystem anerkannt

sein. Bereits frühzeitig hat Hörmann

die Produktion der Stahl-Feuerschutz-

und -Rauchschutztüren auf die neue

Produktfamilie der OD-Türen umge-

stellt, die nicht mehr verschweißt

werden, sondern eine vollflächig

verklebte Verbundkonstruktion des

Türblattes aufweisen. Dies erhöht die

Stabilität ebenso wie die mechanische

Foto: Hörmann