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HÖRMANN
UNTERNEHMENSNACHRICHTEN
HÖRMANN WIRKT AN NEUER
RICHTLINIE FÜR BARRIERE-
FREIE TÜREN UND TORE MIT
Bei der Planung von öffentlichen
Gebäuden spielt die Vermeidung
baulicher Barrieren und somit die
Möglichkeit, vielen verschiede-
nen Nutzergruppen das Gebäude
zugänglich und nutzbar zu machen,
eine wichtige Rolle. Für Architekten
und Planer bedeutet das, zahlreiche
Anforderungen zu beachten. In der
Richtlinienreihe VDI 6008 „Barrierefreie
Lebensräume“ veröffentlicht der
Verein Deutscher Ingenieure
(VDI) Informationen zum Thema
Barrierefreiheit und gibt ausführli-
che Planungshinweise zur baulichen
Umsetzung. Sie richtet sich vor allem
an Architekten und Ingenieure mit dem
Ziel, bestehende Normen des barrie-
refreien Bauens zu ergänzen. Es wer-
den unterschiedliche Möglichkeiten
aufgezeigt, Barrieren zu verhindern,
abzubauen oder zu reduzieren. Im
Jahr 2005 veröffentlichte der VDI das
erste Blatt zum Thema Barrierefreiheit.
Nach einer Überarbeitung soll diese
Richtlinienreihe zukünftig sieben
Blätter umfassen, die jeweils die
Anforderungen und Lösungswege
für barrierefreie Lebensräume
vorschlagen. Das Blatt 5 „Türen
und Tore“ soll sich dabei mit
den allgemeinen Anforderungen
an Türen und Tore beschäfti-
gen, das heißt: mit deren Bauart,
Geometrien, Automatisierungen
und Funktionalität. Ein weiterer
Bestandteil werden die konkreten
Empfehlungen für die Produkte,
abhängig von den verschiedenen
Nutzergruppen, und eine Prüfliste
für verschiedene Einbausituationen
sein. Die Veröffentlichung des
Richtlinienentwurfs des Blattes 5
erfolgt voraussichtlich Ende 2015. Die
jeweiligen Blätter werden von einem
Richtlinienausschuss, bestehend aus
ehrenamtlichen und unabhängigen
Teilnehmern, geplant und entworfen.
Der VDI greift dabei auch auf die
Expertise der Hersteller der jeweiligen
Produkte zurück. An der Ausarbeitung
des Blattes 5 ist Jörg Egener von
Hörmann beteiligt. Als Leiter der
Hörmann Architektenberatung arbeitet
er eng mit Architekten und Planern
zusammen und unterstützt sie bei der
Planung und der Realisierung ihrer
Bauprojekte. Um dieses Praxiswissen
für die Erstellung des Blattes „Türen
und Tore“ zu nutzen, hat der VDI ihn in
den Richtlinienausschuss berufen.
INVESTITION IN HÖRMANN
FEUERSCHUTZTÜREN –
EINE DER MODERNSTEN
PRODUKTIONSANLAGEN
EUROPAS
Nahezu jedes öffentliche Gebäude in
Europa muss gesetzlich festgelegten
Anforderungen an den Brandschutz
genügen. Im EU-Ausland gelten bis-
lang jedoch abweichende nationale
Regelungen. Ein europaweit einheit-
liches Regelwerk, die harmonisierte
Produktnorm EN 16034 „Fenster,
Türen und Tore – mit Feuer- und/
oder Rauchschutzeigenschaften“,
wird daher in den kommenden
Jahren die nationalen Vorschriften
ersetzen. Ab dem 1. Dezember
2015 wird für zunächst drei Jahre
eine Weiternutzung der bisheri-
gen nationalen Kennzeichnungen
möglich sein. Anschließend wird
die CE-Kennzeichnung als einziges
Kennzeichnungssystem anerkannt
sein. Bereits frühzeitig hat Hörmann
die Produktion der Stahl-Feuerschutz-
und -Rauchschutztüren auf die neue
Produktfamilie der OD-Türen umge-
stellt, die nicht mehr verschweißt
werden, sondern eine vollflächig
verklebte Verbundkonstruktion des
Türblattes aufweisen. Dies erhöht die
Stabilität ebenso wie die mechanische
Foto: Hörmann